Lexikon
Hartz IV
nach dem Vorsitzenden der Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes, Peter Hartz, benannter Teil der Hartz-Gesetze, der die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) als Schwerpunkt hat. Seit 2005 tritt das ALG II nach Ausschöpfung der Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitslosengeldes (ALG I), als Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende an die Stelle der früheren Arbeitslosenhilfe, aber auch an die Stelle der früheren Sozialhilfe, sofern es sich um erwerbsfähige hilfsbedürftige Personen handelt. Nicht erwerbsfähige oder in sog. Bedarfsgemeinschaften lebende Hilfsbedürftige erhalten das geringere Sozialgeld. ALG II und Sozialgeld sind Sozialleistungen, keine Versicherungsleistungen. Sie werden aus Bundesmitteln finanziert.
Kontext
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