Lexikon
Spanien
Staat und Politik
Nach der Verfassung von 1978 ist Spanien eine parlamentarische Erbmonarchie. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Symbol der Einheit des spanischen Staates ist der König. An der Spitze der Exekutive steht der Ministerpräsident, der auf Vorschlag des Monarchen vom Abgeordnetenhaus gewählt wird. Die übrigen Kabinettsmitglieder werden auf Vorschlag des Ministerpräsidenten vom König ernannt. Das Zweikammerparlament, die Cortes Generales, besteht aus Abgeordnetenhaus (350 Abgeordnete, auf 4 Jahre im Verhältniswahlsystem gewählt) und Senat (zur Zeit 208 auf 4 Jahre gewählte Senatoren, 56 weitere sind von den autonomen Gemeinschaften ernannt). Stärkste Parteien sind die konservative Volkspartei (Partido Popular, PP) und die sozialdemokratische Sozialistische Arbeiterpartei (Partido Socialista Obrero Español, PSOE). Die nationalen Linken haben sich zum Bündnis Vereinigte Linke (Izquierda Unida, IU) zusammengeschlossen. Eine Besonderheit des spanischen Parteiensystems sind die zahlreichen Regionalparteien: u. a. Katalanische Konvergenz und Union (Convergència i Unió de Catalunya, CiU), Republikanische Linke Kataloniens (Esquerra Republicana de Catalunya, ERC) und Baskische Nationalistische Partei (Eusko Alderdi Jeltzalea, EAJ-PNV). An der Spitze des Gerichtswesens steht der Oberste Gerichtshof. Ihm nachgeordnet sind Obere Gerichte u. Amtsgerichte. Das aus zwölf Richtern bestehende Verfassungsgericht entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, über Organstreitigkeiten und Verfassungsbeschwerden.
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