Lexikon
Ungarn
Staat und Politik
Nach der am 1. 1. 2012 in Kraft getretenen Verfassung ist Ungarn eine Republik. Die Verfassung wird von einem nationalen Bekenntnis eingeleitet, das u. a. die Bedeutung des Christentums für den Erhalt der Nation hervorhebt. Staatsoberhaupt ist der auf 5 Jahre vom Parlament gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, kann Gesetze vorschlagen und das Parlament auflösen. Die vollziehende Gewalt wird von der Regierung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten ausgeübt. Er wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament gewählt. Der Regierungschef kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Oberstes Volksvertretungsorgan ist das Einkammerparlament mit 199 (bisher 386) Abgeordneten und vierjähriger Legislaturperiode. Zu den Kompetenzen des Verfassungsgerichts zählen v. a. Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen. Wichtige Parteien sind der nationalkonservative Bund Junger Demokraten-Ungarische Bürgerunion (FIDESz-MPS), die Ungarische Sozialistische Partei (MSzP), die rechtsradikale Bewegung für ein besseres Ungarn (JOBBIK), die grünalternative Gruppierung Politik kann anders sein (LMP), das liberal-konservative Ungarische Demokratische Forum (MDF) sowie der liberale Bund Freier Demokraten (SzDSz).
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