Lexikon
China
Staat und Politik
Nach der mehrmals revidierten (zuletzt 2004) Verfassung von 1982 ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat der demokratischen Diktatur des Volkes“. Die Führung durch die Kommunistische Partei Chinas (Gongchandang) ist in der Verfassung verankert. An der Spitze der Partei steht der Ständige Ausschuss des Politbüros des Zentralkomitees (ZK). Die noch offiziell bestehenden acht nichtkommunistischen Parteien sind ohne reale Einflussmöglichkeiten.
Nominell höchstes Organ der Staatsmacht ist der Nationale Volkskongress (NVK). Seine Abgeordneten werden auf fünf Jahre von den Volkskongressen der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte sowie der Armee gewählt, also indirekt. Der NVK hat die herkömmlichen Aufgaben eines Parlaments; da er aber nur einmal im Jahr tagt, kann er praktisch nur die Vorlagen der Regierung bestätigen. Einen Teil seiner Befugnisse überträgt der NVK an seinen Ständigen Ausschuss, ein Gremium mit 154 Mitgliedern. Staatsoberhaupt ist der Präsident der Volksrepublik; er wird vom NVK gewählt. Die Regierung heißt offiziell Staatsrat. An ihrer Spitze steht der Ministerpräsident (Vorsitzender des Staatsrates). An der Spitze der vierstufigen Gerichtsbarkeit steht das Oberste Volksgericht in Peking. Die Verfassungsrevision 2004 schrieb formal den Schutz des Privateigentums und der Menschenrechte fest.
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