Menschen mit zehrenden Erkrankungen wie Krebs, Tuberkulose oder Schilddrüsenüberfunktion dürfen nicht fasten, da ihr Körper noch mehr seiner ohnehin stark angegriffenen Substanz verlieren würde. Auch bei chronischen Magenschleimhautentzündungen, Geschwüren des Magen-Darm-Traktes und bei Rekonvalszenten ist eine Fastenkur kontraindiziert. Während der Schwangerschaft sollte eine Frau ebenfalls auf eine Fastenkur verzichten.
Vernächlässigter Darm kann Krankheitsursache sein
Im Übrigen kann jeder gesunde Erwachsene eine Fastenzeit einlegen. Konkrete Anleitung findet man in den verschiedenen Büchern zum Thema. Wer unsicher ist, ob diese Form der Grundreinigung für ihn mit seiner individuellen körperlichen oder seelischen Verfassung das richtige ist, sollte sich mit seinem Arzt oder Heilpraktiker besprechen. Viele chronische Erkrankungen wie Schuppenflechte, Schlafstörungen, Gelenkschmerzen oder Migräne werden sogar explizit auf einen vernachlässigten Darm zurückgeführt. Hier kann eine fachmännisch begleitete Fastenkur möglicherweise eine gesundheitliche Entlastung bringen.