Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

anschließen

n|schlie|ßen
V.
120, hat angeschlossen
I.
mit Akk.
1.
mit Schloss sichern oder befestigen;
ein Fahrrad a., an den Zaun a.; einen Gefangenen (an Ketten) a.
2.
mit einem Stromkreis, einer Zapfstelle verbinden;
ein elektrisches Gerät a.; einen Schlauch (an den Hahn) a.
II.
refl.
sich a.
1.
von Sachen
etwas schließt sich (einer Sache, an eine Sache) an
folgt ihr unmittelbar;
dem Vortrag, an den Vortrag schlossen sich musikalische Darbietungen an; bei der (sich) ~den Diskussion
2.
von Personen
a)
jmd. schließt sich (jmdm.) an
geht mit jmdm. mit;
darf ich mich (Ihnen) a.?
b)
jmd. schließt sich einer Gemeinschaft an
tritt einer Gemeinschaft bei;
sich einer Partei a.
c)
jmd. schließt sich einer Sache an
stimmt einer Sache zu;
sich einer Meinung, Auffassung, einem Vorschlag a.
III.
o. Obj.
unmittelbar neben etwas stehen, am Körper liegen;
der Mantel schließt eng an; das eine Gebäude schließt ans andere an
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