Lexikon
Deutschland
Staat und Politik
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der am 7. 9. 1949 auf der Grundlage des Grundgesetzes (GG) aus 11 westdeutschen Ländern gebildet wurde. Nach dem Zusammenschluss dreier südwestdeutscher Länder zum Land Baden-Württemberg (1952), der Rückkehr des Saarlandes zu Deutschland (1957) und der Wiedervereinigung mit den Ländern der bisherigen DDR (1990) besteht die Bundesrepublik Deutschland aus 16 Ländern.
Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammentritt; sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Der Bundespräsident wird auf fünf Jahre gewählt, einmalige Wiederwahl ist zulässig. Seine Aufgaben sind im Wesentlichen repräsentativ.
Gesetzgebungsorgane sind Bundestag und Bundesrat. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden vom Volk auf vier Jahre gewählt. Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung der Bundesrepublik mit. Er wird nicht gewählt, sondern besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigten. Ein Land hat je nach seiner Einwohnerzahl 3, 4, 5 oder 6 Stimmen im Bundesrat. Der Bundesrat wählt aus dem Kreis der Regierungschefs der Länder nach einem feststehenden Turnus für jeweils ein Jahr seinen Präsidenten. Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen. Sie bedürfen der förmlichen Zustimmung des Bundesrates in den vom GG ausdrücklich vorgesehenen Fällen, vor allem dann, wenn Interessen der Länder in bes. Maße berührt werden.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Der Bundeskanzler kann nur durch das so genannte konstruktive Misstrauensvotum gestürzt werden: Wenn ihm der Bundestag das Misstrauen aussprechen will, muss er zugleich mit der Mehrheit seiner Stimmen einen Nachfolger wählen.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben eigene Verfassungen, die in ihren Grundsätzen dem GG entsprechen. In den meisten Ländern ist das Volk durch Volksentscheid und Volksbegehren auch unmittelbar an der Ausübung der Staatsgewalt beteiligt. Die Regierung eines Landes heißt meist Landesregierung, in einigen Ländern Staatsregierung, in den drei Stadtstaaten Senat. Der Regierungschef führt in den Flächenstaaten den Titel Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister, in Bremen Senatspräsident, in Hamburg Erster Bürgermeister. Den Ministern der Flächenstaaten entsprechen in den Stadtstaaten die Senatoren.
Im 2009 gewählten Bundestag sind folgende Parteien vertreten: die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), das Bündnis 90/Die Grünen und die Partei Die Linke. Weitere Parteien sind in den parlamentarischen Körperschaften auf Landes- und kommunaler Ebene vertreten.
Träger der Gerichtsbarkeit sind der Bund und die Länder. Bundesgerichte sind: Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht und Bundesdisziplinarhof. Alle übrigen Gerichte sind Gerichte der Länder.
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