Lexikon
Deutschland
Ausländer
Ab den 1950er Jahren regelten bilaterale Anwerbeabkommen die Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer in die Bundesrepublik. Die ersten Gastarbeiter kamen aus Italien, bis zum Anwerberstopp 1973 folgten ihnen Spanier, Griechen, Türken und Jugoslawen. In der DDR gab es ab den 1960er Jahren so genannte Vertragsarbeiter aus anderen sozialistischen Ländern, z. B. Mosambik und Vietnam; die meisten von ihnen kehrten wieder zurück.
Heute machen Ausländer 8,8% der Gesamtbevölkerung aus, etwa eine Million sind anerkannte Flüchtlinge und deren Familienangehörige. Über die Hälfte der in Deutschland lebenden Ausländer stammt aus den ehemaligen Anwerbestaaten; die größte Gruppe bilden die rund 1,7 Mio. Türken, gefolgt von jeweils einer halben Million Italienern und Serben bzw. Montenegrinern. Ein geändertes Staatsangehörigkeitsrecht, das die Einbürgerung erleichterte, ließ die Zahl der Ausländer seit 2000 kontinuierlich von etwa 7,3 Mio. auf 6,7 Mio. (Ende 2006) sinken.
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